Vertragliche Bedingungen für unsere Dienstleistungen
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Racquincru GmbH, Grünerweg 123, 10115 Berlin (nachfolgend "Racquincru") und den Kunden, die Dienstleistungen von Racquincru in Anspruch nehmen (nachfolgend "Kunde").
1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die Racquincru gegenüber dem Kunden erbringt, insbesondere für Beratungsleistungen im Bereich erneuerbarer Energien, Planung und Umsetzung von Energieprojekten sowie alle damit verbundenen Nebenleistungen.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Racquincru stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Die Darstellung der Dienstleistungen auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe dar.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Racquincru oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande.
2.3 Alle Angebote von Racquincru sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
3.1 Der Umfang der von Racquincru zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie ergänzend aus diesen AGB.
3.2 Racquincru erbringt ihre Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der gesetzlichen Vorgaben.
3.3 Racquincru ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen geeignete Subunternehmer einzusetzen.
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, Racquincru alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Daten richtig und vollständig sind. Racquincru ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen zu überprüfen.
4.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, kann Racquincru hierfür eine angemessene zusätzliche Vergütung verlangen.
5.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von Racquincru innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
5.3 Bei größeren Aufträgen oder längerer Projektdauer ist Racquincru berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist Racquincru berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.1 Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
6.2 Wird die Leistungserbringung durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Racquincru nicht zu vertretende Umstände verzögert, verlängert sich die Leistungszeit angemessen.
6.3 Kommt Racquincru mit der Leistungserbringung in Verzug, kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
7.1 Racquincru gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen und frei von Mängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
7.2 Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen, schriftlich zu rügen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
7.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat Racquincru das Recht auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, soweit gesetzlich keine längeren Fristen zwingend vorgeschrieben sind.
8.1 Racquincru haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Racquincru, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2 Für sonstige Schäden haftet Racquincru nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Racquincru, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder übernommenen Garantien.
9.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.
9.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter www.racquincru.com/datenschutz abrufbar ist.
10.1 Alle von Racquincru erstellten Unterlagen, Pläne, Berechnungen, Konzepte, etc. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum von Racquincru.
10.2 Der Kunde erhält an den im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werken und Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für seine eigenen geschäftlichen Zwecke, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11.1 Bei Verträgen mit fester Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
11.2 Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen sind, können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
11.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
12.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
12.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Stand: 12. Mai 2025